Für mein Theologieexamen habe ich mich intensiv mit der EKD-Denkschrift zum Religionsunterricht “Identität und Verständigung” (1994) beschäftigt. Nun kommt 2014 nach genau zwanzig Jahren eine neue Denkschrift zum gleichen Thema heraus. Lohnt sich die Lektüre? Was gibt es Neues unter der EKD-Sonne?

Ich versuche hier mit Hilfe von Wordclouds meine Lektüre wie immer blogtypisch subjektiv in 12 Punkten zusammenzufassen. Die eigene (lohnende) Lektüre ersetzt das natürlich wie üblich nicht. Die Orignaltexte gibt es hier: Identität und Verständigung (1994), Religiöse Orientierung gewinnen (2014), beide erschienen im Gütersloher Verlagshaus.

Wordcloud Identität und Verständigung ohne "Religionsunterricht"
Wordcloud Identität und Verständigung ohne “Religionsunterricht”
Wordcloud Religiöse Orientierung gewinnen ohne "Religionsunterricht"
Wordcloud Religiöse Orientierung gewinnen ohne “Religionsunterricht”

Der Vergleich der beiden Wortwolken (ohne den dominanten Religionsunterricht) hat mich zu einigen dieser Thesen inspiriert.

  1. Pluralitätsfähigkeit ist das zentrale neue Schlagwort. Es gilt als zentrales Bildungsziel für die Schule insgesamt und den Religionsunterricht im Besonderen. Sie entspricht der doppelten Orientierung an Gemeinsamkeit und Differenz.  (ROg S. 12)
    Insofern erweist es sich als dringlich, die grundlegenden theologischen und pädagogischen Bestimmungen zum evangelischen Religionsunterricht im Blick auf Pluralitätsfähigkeit als Bildungsziel weiterzuentwickeln. Das Bildungsziel der Pluralitätsfähigkeit als zeitgemäße Konkretion religiöser Orientierung nach evangelischem Verständnis bezieht sich sowohl auf die Schule insgesamt als auch speziell auf den Religionsunterricht. In beiden Fällen geht es um die Stärkung von Gemeinsamkeit und zugleich um einen
    toleranten Umgang mit Differenz.” (ROg S. 54)
    Beide sind gleichzeitig zu unterstützen, weil sie auch gleichzeitig gefordert sind. “In der Theologie wird zu Recht darauf hingewiesen, dass eine gefestigte religiöse Identität die Voraussetzung für Dialogfähigkeit darstellt. Eine als unsicher erfahrene Identität kann zur Abschottung gegenüber anderen führen. Pädagogisch gesehen lässt sich dieser innere Zusammenhang von Identität und Dialogfähigkeit allerdings nicht eins zu eins abbilden, vor allem nicht im Sinne einer zeitlichen Abfolge. Während früher versucht worden ist, eine solche Abfolge etwa für den Religionsunterricht dadurch zu erreichen, dass andere Religionen erst im Jugendalter thematisiert wurden, muss dieser Versuch inzwischen als gescheitert bezeichnet werden. Heute begegnen Kinder von früh auf, spätestens im Kindergarten, anderen Kindern mit einer anderen Religionszugehörigkeit oder auch ohne eine solche Zugehörigkeit. Es wäre wenig sinnvoll, sie bei den daraus erwachsenden Fragen auf eine spätere Zeit zu verweisen. Deshalb gibt es keine Alternative dazu, beide Aufgaben  zugleich wahrzunehmen, die Unterstützung von religiöser Identitätsbildung und von Pluralitätsfähigkeit. Identität und Verständigung bezeichnen einen Prozess, der als Zusammenhang wahrgenommen werden muss.” (ROg S. 45)
  2. Neu oder deutlich stärker im Blick gegenüber 1994 sind andere Religionen, vor allem der Islam, der inzwischen in vielen Bundesländern einen eigenen Religionsunterricht hat.  Das ist gut und völlig richtig so. Ein friedliches und verständnisvolles Miteinander der Religionen ist ein wichtiges Zeugnis in einer Zeit der Religionskriege und der häufiger werdenden Option, sich als nicht religiös zu verstehen. (Vgl. hierzu das lesenswerte Buch von Hans Joas, Glaube als Option).
  3. Ebenfalls im Blick, aber wesentlich schwächer als andere Religionen, sind nichtreligiöse Weltanschauungen. Sie werden oft als atheistisch bezeichnet, sind aber sicher ebenso oft agnostisch oder indifferent gegenüber Religion. Auffällig ist das in der Wordcloud erstmals auftauchende Wort “Weltanschauungen”. Freudig wird immer wieder betont, wie viele konfessionslose Schüler/innen am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dies spricht tatsächlich für die Kompetenz und den Einsatz der Religionslehrpersonen gegenüber den Ethik-Lehrenden. Doch scheint mir die Lage zumindest im Westen Deutschlands nicht so rosig zu sein. Hier dürfte das Phänomen des Taufaufschubs mindestens so stark ins Gewicht fallen wie die größere Attraktivität des Religionsunterrichts gegenüber den Alternativfächern und die Tatsache, dass Ethik oft erst ab Kl. 7 unterrichtet wird. (Vgl. dazu Wikipedia)
  4. Die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit wird nicht als Freiheit von (negative Religionsfreiheit), sondern als Freizeit zur Religion und damit als positive Religionsfreiheit verstanden und eingefordert. Hier bleibt die EKD ihrer bisherigen Linie treu, die sie auch dem Islam und anderen Religionen zugesteht. Was außen vor bleibt, ist allerdings wiederum die Frage, ob es auch muslimische Schulfeiern geben sollte, ob muslimische Gebetsräume eingerichtet werden müssten usw.
    Seit ihrer ersten auf Fragen dieser Art bezogenen Stellungnahme von 1971 hat die EKD mehrfach verdeutlicht, dass Artikel 7 Absatz 3 GG im Lichte der in Artikel 4 GG garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit verstanden werden muss. Der evangelische Religionsunterricht dient wie die anderen Bestimmungen des deutschen Staatskirchenrechts dem Grundrecht der Religionsfreiheit. Artikel 4 GG gewährleistet den Schutz vor staatlicher Diskriminierung aufgrund bestimmter Glaubensüberzeugungen und begründet zusammen mit dem Verbot der Staatskirche und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit für den Staat ein Neutralitätsgebot. Diese negative Religionsfreiheit schließt selbstverständlich auch die Freiheit dazu ein, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und sich allein auf nicht-religiöse Überzeugungen zu berufen. Die positive Religionsfreiheit hingegen zielt auf die Möglichkeit, die Grundrechte auch tatsächlich ausüben zu können. Da die staatliche Rechtsordnung eine allgemeine Schulpflicht vorsieht, dient der Religionsunterricht der Sicherung der Grundrechtsausübung: Wie die Grundrechte »die Achtung von Grenzen verlangen, so fordern sie, dass der Staat der Verwirklichung der Grundrechte Raum gibt und Gestalt verleiht« (IuV 38).”
    An dieser Auslegung ist ebenso
  5. Gott ist kein Elefant. Klar verworfen wird eine pluralistische Religionstheologie, die von der Nicht-(vollständigen)Erkennbarkeit des Göttlichen ausgeht. (Lies Wikipedia zum Hintergrund des Elefantengleichnisses mit einem schönen Bild)
    “Innerhalb der Theologie wird in diesem Zusammenhang mitunter
    an die sogenannte pluralistische Religionstheologie gedacht.
    In der noch immer sehr einflussreichen Version, die
    auf den englischen Religionswissenschaftler John Hick zurückgeht,
    wird von der neukantianisch gedachten radikalen
    Nicht-Erkennbarkeit des Göttlichen ausgegangen. In populärer
    Form zeigt sich dies im Gleichnis vom Elefanten, der im
    Dunkeln betastet wird, was je nach erfasstem Körperteil zu
    unterschiedlichen Eindrücken und Urteilen über das Wesen
    des Elefanten führe. Die Grundfigur ist hier eine Verständigung
    durch Selbst-Zurücknahme, die jeden Absolutismus
    ausschließen soll. Bleibendes Problem ist aber der damit verbundene
    Relativismus (die Auffassung, keine Konfession oder
    Religion könne überhaupt verlässliche Aussagen bieten) sowie
    ein tendenziell vereinnahmender Umgang mit dem Fremden,
    der dessen Fremdheit nicht wirklich zur Geltung kommen
    lassen kann.” (ROg 78f)
  6. Pluralismus ist hart. Harmonisierung und Konzentration auf das Gemeinsame der Religionen und Konfessionen ist zu wenig. Weglassen der Unterschied kann nicht die Lösung sein. Differenzkompetenz ist gefragt.
    “Die harmonisierende Konzentration allein auf das Gemeinsame
    und Verbindende ist häufig im Blick auf die christliche Ökumene
    anzutreffen, findet sich aber auch im interreligiösen
    Bereich. Gegenüber einem solchen »weichen Pluralismus«
    wurde in der Religionspädagogik auf die bleibenden Unterschiede,
    Gegensätze und Widersprüche hingewiesen, deren
    Tragweite eher einen »harten Pluralismus« (Karl Ernst Nipkow)
    angemessen erscheinen lassen – nicht im Sinne einer
    Haltung der Unnachgiebigkeit, sondern einer realitätsbezogenen
    Berücksichtigung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden,
    einer starken Toleranz und einer entsprechenden
    Differenzkompetenz im Dienste des Friedens.” (ROg  79).
  7. Konfessionelle Kooperation wird gelobt, aber nicht forciert. Der Wunsch nach einem christlichen Religionsunterricht wird nicht geäußert, vielmehr weiterhin an der Konfessionalität festgehalten.
  8. Inklusion wird leider klein geschrieben. Sechs mal kommt es als Begriff im Text vor, trotz Vielfalt auf allen Ebenen gleich unter 1.1 reicht es nicht zu einem programmatischen Bekenntnis zur Inklusion auf Kapitelbene und nicht zu einem schönen Wortcloud-Begriff (s.o.) – schade …
  9. Schule wird großgeschrieben, Ganztagesangebote immer wieder erwähnt.  Die Herausforderung für kirchliche Jugendarbeit ist im Blick. Leider findet sich wenig Sensibiltät für andere außerschulische Bildungsangebote wie die der Sportvereine. Hier hätte man gern mehr Empirisches gelesen: Wer trägt wie viel zum außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebot bei? Wie verlässlich und engagiert sind die Kirchen hier als Bildungspartner?
  10. Überlegungen zu einer Verlagerung der religiösen Bildung an den Lernort Gemeinde fehlen praktisch ganz. Dabei hätte es durchaus nahe gelegen, diesen Bereich zu stärken. Wenn an der Schule der Wind dem Religionsunterricht stärker ins Gesicht bläst, könnte man von den Kirchen der DDR lernen und kirchengemeindliche Bildungsangebote ausbauen, die dort unter der Überschrift “Christenlehre” durchaus erfolgreich liefen. Vielleicht will man hier keine schlafenden Hund wecken, aber beklagt wird eben doch, dass die religiöse und kirchliche Sozialisation der Schüler/innen abnimmt. Zu Recht wird betont, dass der Religionsunterricht angesichts der schulischen Rahmenbedingungen hier nur bedingt gegensteuern kann. Wer das aber tun könnte und wo es geschehen könnte, wird nicht reflektiert. Dies zeigt deutlich, dass die Schrift weniger nach innen an die Kirche selbst gerichtet ist, sondern nach außen, an Gesellschaft, Kultusministerien und Schulen. Vielleicht fällt das auch nur mir als Vertreter von Konfirmandenarbeit so stark auf, aber es fällt auf, weil ja eben erst die 5. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD hier deutliche Signale gesendet hat. (Vgl. dazu diesen Blogbeitrag).
  11. Klare Worte zu multireligiösen Feiern im Kontext von Schule fehlen leider ganz. Gerade angesichts der starken Betonung von anderen Religionen und der manchmal vorkommenden Minderheitssituation bekennender Christen an der Schule hätte man sich hier klare Wort gewünscht. Sind solche Feiern geduldet oder erwünscht? Oder sollte man besser die Finger davon lassen (was mir angesichts des Schweigens der Autoren wahrscheinlich vorkommt). Immerhin gibt es hier schon deutliche kirchliche Äußerungen, etwa aus Westfalen den Text “Multireligiöse Feiern zum Schulanfang. Hinweise und Vorschläge zur Gestaltung”.
  12. Religionsunterricht wird gesehen als Teil der leistungsorientierten und -dominierten Schule (S. 97).  Viele Lehrkräfte und Schüler/innen sehen den Religionsunterricht im Gegensatz dazu als ein “anderes” Fach, in dem es nicht nur um Leistung geht, sondern auch Lebensthemen angesprochen und diskutiert werden können, was dann hoffentlich nicht in die Notenfindung eingeht. “Ordentliches Unterrichtsfach” muss nicht zwangsläufig heißen, dass alles dem schulüblichen Takt der Noten und Zeugnisse untergeordnet wird. Zumindest das häufig empfundene Dilemma hätte deutlicher formuliert werden können, gibt es doch auch schöne Aussagen, die gut evangelisch in eine andere Richtung weisen und deshalb hier am Schluss zitiert werden sollen:
    Auch wenn der Religionsunterricht demnach nicht von der Kirche her begründet werden soll, liegt es auch im kirchlichen Interesse, dass ein Unterricht erteilt wird, in dem Kinder und Jugendliche die christliche Überlieferung in authentischer Form kennenlernen können. Voraussetzung dafür ist eine Religionsdidaktik, die es versteht, die christliche Glaubensüberlieferung so einzubringen, dass sie Kinder und Jugendliche in ihrer heutigen Lebenswelt erreicht und dass ihnen deutlich wird, warum hier von einer »frohen Botschaft« gesprochen werden kann. Im Zentrum dieser Botschaft steht die Zusage, dass alle Menschen Gottes geliebte Geschöpfe sind.” (ROg 37)

Wer legt seine Sicht der Denkschrift dazu? Dafür gerne die Kommentarfunktion unten verwenden.

Hier noch eine Galerie mit den Wortwolken der beiden Denkschriften:

Empfehlenswerte Links

Nachtrag (17.4.2015): Die Denkschrift online diskutieren

Inzwischen gibt es unter http://www.ru-denkschrift.de ein WordPress-Forum, auf dem man die Denkschrift abschnittsweise kommentieren und diskutieren kann. Ich durfte bei der Umsetzung mitberaten, schön war, dass wir dabei dank Videokonferenz nicht einmal Fahrtkosten produziert haben. Hier die Pressemeldung des Comenius-Instituts und die Pressemeldung der EKD. Es wäre schön, wenn sich viele an der Diskussion beteiligen würden, denn EKD-Denkschriften sind ja keine päpstlichen Dokumente, sondern sie sollen durchaus zum Weiterdenken anregen und neue Entwicklungen anstoßen.

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EKD-Denkschrift zum Religionsunterricht – die zwölf denkwürdigsten Punkte

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