Immer wieder werden Anfragen an mich herangetragen, wie man die Zustimmung von Konfis und Eltern zur Verwendung von personenbezogenen Daten und Fotos/Videos einholen kann. Leider gibt es zumindest für Württemberg bisher kein kirchenamtlich offiziell freigegebenes Formular. Inzwischen habe ich eine Vorlage aus dem Rheinland erhalten, die allerdings ziemlich umfangreich ist und meines Erachtens nicht wirklich praktikabel.

Wir haben in einer Session auf dem Barcamp Kirche online in Köln (https://barcamp-kirche-online.de/) zusammen mit Jeremias Treu (Konfi-Arbeit der EKBO) gemeinsam nach Vorarbeiten aus Baden einen Text entwickelt, den man leicht an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Dank Live-Beratung durch Jurist Udo Meisen (https://www.praetor.im) sollte das Formular weitgehend rechtssicher sein, der Einsatz erfolgt dennoch auf eigene Verantwortung. Ggf. lohnt es sich, die Datenschutzbeauftragten im Kirchenbezirk noch einmal draufschauen zu lassen.

Unser Ziel war es, neben der Rechtssicherheit auch ein praktikables Formular zu erhalten. Durch die Lösung, Sachverhalte, mit denen man nicht einverstanden ist, streichen zu können, wird Überkomplexität vermieden. Die Selbstverpflichtungserklärungen sind rechtlich nicht erforderlich, aber pädagogisch sinnvoll, damit die Jugendlichen auch selbst für das Thema Daten- und Persönlichkeitsschutz sensibilisiert werden.



Gibt es Formulierungen, die verbessert werden können? Fehlt etwas Wichtiges? Wie immer freue ich mich über eine fröhliche Diskussion unten in den Kommentaren.

Download als Word-Datei: Einwilligungserklärung Konfi-Arbeit 2018

Und hier als kopierbarer Text, der gern nach Belieben verändert werden darf (Creative Commons by-sa).

Einwilligungserklärung für die Konfi- (und Jugend-)Arbeit
zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Liebe Eltern und Konfirmand/innen,

wir nehmen den Schutz persönlicher Daten ernst, nicht nur weil er gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb bitten wir darum dieses Blatt – einschließlich der Selbstverpflichtung – baldmöglichst an uns zurückzugeben.

Personenbezogene Informationen
Ich bin damit einverstanden, dass die Teilnehmendenliste zur Kontaktaufnahme an die ganze Gruppe weitergegeben wird einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer, Email.
Die Liste muss am Ende der Konfi-Zeit Ihres Kindes vernichtet werden.
Wir stimmen zu, dass eine Liste mit den Namen aller Konfirmand/innen im Gemeindebrief/
Schaukasten/Liedblatt etc. veröffentlicht wird.

Fotos
Wir stimmen zu, dass unser Kind im Rahmen des Konfi-Jahres fotografiert werden darf. Die Fotos dürfen ohne Namensnennung veröffentlicht werden
– im Rahmen eines Gottesdienstes/ Gemeindeveranstaltung
– bei gedruckten Veröffentlichungen im Gemeindebrief unserer Kirchengemeinde
– für Veröffentlichungen auf der Homepage und den Online-Kanälen unserer Kirche (Social Media)
– für Veröffentlichungen in der Presse.

Bei einem Gruppenbild für die örtliche Presse darf auch der Name meines Kindes genannt werden.

Kontaktaufnahme
Wir stimmen bis auf Widerruf zu, dass uns Informationen bzgl. des KonfiJahres und ggfs. weitere Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeindeleben zugesendet werden.

Einzelne Sachverhalte, mit denen ich nicht einverstanden bin, habe ich gestrichen.
Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

 

Name der/des Konfirmand/in

______________________________________

Datum / Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

______________________________________

Den Widerruf der Einwilligungserklärung oder den Widerruf einzelner Einwilligungen
schicken Sie bitte an:
Name der Kirchengemeinde
Adresse
Email

===================================================
SELBSTVERPFLICHTUNGEN

Selbstverpflichtung Erziehungsberechigte/r
Wir verpflichten uns, die Konfirmandenliste nicht an Dritte weiterzugeben.
Wir weisen unser Kind darauf hin, dass keine Fotos oder Videos von anderen Konfis ohne deren Zustimmung gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
Wir verpflichten uns, die Fotos der digialen Bildersammlung der Gruppe nicht auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen oder
an Dritte weiterzugeben.

Unterschrift: Erziehungsberechtige/r

______________________________________

Selbstverpflichtung Konfirmand/in
Ich verpflichte mich, die Konfirmandenliste und Fotos oder Videos nicht an Dritte weiterzugeben.
Ich verpflichte mich, keine Fotos und Videos von anderen Konfirmand/innen ohne deren Zustimmung zu
machen und im Internet (Whatsapp, Instagram, Snapchat usw.) zu verbreiten.

Unterschrift: Konfirmand/in

_____________________________________

 

Nach einer Vorlage von Ute Mickel, Evang. Kirche in Mannheim für die Konfirmand/innenarbeit der Badischen Landeskirche,
bearbeitet auf dem Barcamp Kirche in Köln unter Mitwirkung von Udo Meisen (https://praetor.im), Dr. Thomas Ebinger, Jeremias Treu, Lutz Neumeier u.a.
Zur Weiterverwendung ohne Haftung der Urheber.
05.09.2018 / 30.9.2018

DSGVO-konformes Unterschriftsformular für Konfi- und Jugendarbeit
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12 Kommentare zu „DSGVO-konformes Unterschriftsformular für Konfi- und Jugendarbeit

  • Pingback:Linkliste zur DSGVO – Linkliste zur Datenschutz-Grundverordnung

  • 5. Februar 2019 um 18:24 Uhr
    Permalink

    Lieber Jochim,
    nach der eingehenden Diskussion schreibst du, dass es noch eine Reihe von Kritikpunkten gibt, und also das Formular nicht verwendbar ist.
    Hast du auch konkrete Vorschläge, was man schreiben kann?
    Jetzt beginnen bald die Konfianmeldungen, da wäre ein brauchbares Formular echt super.
    herzliche Grüße Barbara

    Antworten
  • 4. Oktober 2018 um 12:51 Uhr
    Permalink

    Auch aus meiner Sicht kann ein Formular, dass auf “Opt-out” setzt, nicht DSGVO konform sein. Dort ist die Einwilligung durch “eine eindeutige bestätigende Handlung” vorgeschrieben. Im Erwägungsgrund 32 zur DSGVO heißt es: “Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen.” https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html
    Korrekt wäre eben z.B. ein Kästchen vor jeder einzelnen Einwilligung, zum Ankreuzen. Warum das Formular dadurch komplexer wird, ist mir nicht ganz klar.

    Ganz grundsätzlich gilt für den Konfirmandenunterricht das DSG-EKD, nicht die DSGVO.

    Antworten
    • 4. Oktober 2018 um 13:51 Uhr
      Permalink

      Unser Jurist meint, dass das aktive Ankreuzen bei Papier-Formularen nicht unbedingt nötig sei. Die Formulierung “sollte” bedeutet ja, dass es nicht zwingend vorgeschrieben ist.
      Genau dieses einzelne Ankreuzen wollten wir vermeiden, weil man sonst eine Tabelle führen muss mit einzelnen Einwilligungen und Ausnahmen. Dass es evtl. nicht EKD-datenschutzkonform ist, ist uns schon klar. Bisher hat die EKD leider kein eigenes brauchbares Formular geliefert, sie kann dieses gerne prüfen, wenn sie will.

      Antworten
      • 4. Oktober 2018 um 14:40 Uhr
        Permalink

        Aber diese Tabelle braucht es auch, wenn die Eltern die echte Chance haben, einzelne Passagen durchzustreichen. Oder sehe ich das falsch?

        Antworten
        • 4. Oktober 2018 um 14:42 Uhr
          Permalink

          Die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Aussagen durchgestrichen werden ist einfach viel geringer, wenn man dieses Verfahren wählt. Dann sammelt man einfach die Formulare, bei denen etwas durchgestrichen wurde. Das ist wesentlich einfacher.

          Antworten
  • 1. Oktober 2018 um 7:49 Uhr
    Permalink

    Wie auf dem Barcamp schon gesagt, habe ich Bedenken, was die Formulierung “Einzelne Sachverhalte, mit denen ich nicht einverstanden bin, habe ich gestrichen.” angeht und habe den Text deswegen dem DSB-EKD Region Mitte-West zur Prüfung vorgelegt. Insgesamt finde ich, dass der Text ein zumindest bemerkenswertes Selbstbild der Gemeinde vermittelt. Im ersten Teil des Textes werden reihenweise Forderungen erhoben: Wir wollen diese Daten, Und diese auch noch, Und das. Und wenn du das nicht willst, dann musst du uns erst einmal daran hindern, indem du die entsprechenden Passagen streichst. Im zweiten Teil des Textes hagelt es dann erst einmal Verbote, nachdem sich die Gemeinde erst einmal jede Menge Rechte hat einräumen lassen. Du darfst das nicht, Und das auch nicht. Und das erst recht. Unterschreib uns das gefälligst, sonst – ja, was eigentlich? Was passiert, wenn sich die Erziehungsberechtigen weigern, die Selbstverpflichtung zu unterschreiben? Darf das Kind dann nicht zum Konfirmationsunterricht? Steht das so im DSG-EKD?

    Es mag sein, dass der Text rechtskonform ist (und das ist das Einzige, was ich als Datenschutzbeauftragter zu prüfen habe). Als Datenschutzaktivist (was etwas Anderes ist als Datenschutzbeauftragter) habe ich jedoch weiterhin Bedenken.

    Antworten
    • 1. Oktober 2018 um 10:12 Uhr
      Permalink

      Lieber Jochim, vielen Dank für die Anmerkungen. Ich habe jetzt die Einleitung noch einmal umformuliert, zumindest im Text dieses Blogbeitrags und formuliere das etwas positiver: Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten ernst, nicht nur weil er gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb bitten wir darum dieses Blatt – einschließlich der Selbstverpflichtung – baldmöglichst an uns zurückzugeben.
      So besser?
      Bin gespannt, was die Prüfung ergibt …

      Antworten
      • 23. Oktober 2018 um 6:49 Uhr
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        Moin Thomas,

        eben habe ich die Antwort des DSB-EKD Außenstelle Region Mitte-West bekommen, der neben meinen Bedenken noch eine ganze Reihe weiterer Kritikpunkte aufführt, die mich dazu bewiegen, das Formuar nicht zu verwenden und auch nicht weiterzuempfehlen. Für Gemeindebriefe verweist er auf https://datenschutz.ekd.de/infothek-items/datenschutz-im-gemeindebrief/

        Viele Grüße

        Jochim

        Antworten
        • 23. Oktober 2018 um 7:39 Uhr
          Permalink

          Vielen Dank fürs Klären. Dann können wir nur hoffen, dass sich eine/r der Expert/innen mal die Mühe macht, tatsächlich etwas speziell für Konfi- und Jugendarbeit zu entwickeln, das man ohne großen Zusatzaufwand einsetzen kann ,,,

          Antworten
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